Name und SitzUnter dem Namen die.kapelle besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Oberägeri.
ZweckDer Verein bezweckt den Bau, den Unterhalt und den Betrieb einer fahrbaren Kapelle im Pastoralraum Zug Berg (Pfarreien Neuheim, Menzingen, Allenwinden, Unterägeri und Oberägeri).
MittelZur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über Darlehen, Spenden und Zuwendungen aller Art, Erträge aus eigenen Veranstaltungen und die Jahresbeiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Generalversammlung festgelegt werden. Amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
MitgliedschaftDer Verein beabsichtig das Projekt langfristig in der Verantwortung jungen Erwachsenen zu belassen und benennt deshalb folgende Mitgliederkategorien mit unterschiedlichem Stimmrecht:
- Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche Person bis 30 Jahren werden, die ein Interesse am Projekt hat.
- Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche Person über 30 Jahren werden, die ein Interesse am Projekt hat.
- Kollektivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede juristische Person werden, die ein Interesse am Projekt hat.
Aufnahmegesuche sind an das Präsidium zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Austritt und AusschlussEin Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens zwei Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an das Präsidium gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Austretende haben den Vereinsbeitrag für das laufende Vereinsjahr voll zu entrichten. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; Der Entscheid des Vorstandes kann mittels Rekurs innert 30 Tagen seit Erhalt des Entscheides an die GV weitergezogen werden.
Organe des VereinsDie Organe des Vereins sind:
a) Die Generalversammlung
b) Der Vorstand
c) Die Rechnungsrevisoren
Die GeneralversammlungDas oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich, im Frühling statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Anträge der Mitglieder an die Generalversammlung sind bis spätestens 10 Tage vor der Versammlung dem Präsidenten einzureichen.
Die Generalversammlung hat die folgenden Aufgaben:
- Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
- Festsetzung und Änderung der Statuten
- Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages
- Behandlung der Ausschlussrekurse
- Entscheid über Anträge der Mitglieder
An der Generalversammlung besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
Der VorstandDer Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen, welche als Aktivmitglieder dem Verein angehören. Bis zur Etablierung des Projekts sowie bei Bedarf dürfen auch Passivmitglieder in den Vorstand gewählt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte.
Die RevisorenDie Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
UnterschriftDer Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidiums zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
HaftungFür die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
StatutenänderungDie vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.
Auflösung des VereinsDie Auflösung des Vereins kann mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.
InkrafttretenDiese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 15. März 2020 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.